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02.02.2018

Geschichten zum Genehmigungsmanagement - heute: Es ist doch nur EIN anderer Stoff

Geschichten zum Genehmigungsmanagement - heute: Es ist doch nur EIN anderer Stoff
www.istockphoto.com; Wavebreakmedia
Der Betrieb der OFB GmbH in Sommerloh unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht, da eine Anlage nach Nummer 3.10.2 betrieben wird. Dahinter verbirgt sich die »Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 1 Kubikmeter bis weniger als 30 Kubikmeter bei der Behandlung von Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure« - kurz: eine Galvanik.

Damals bei der Neuerrichtung des Werks holte sich der Produktionsleiter, Herr Pfiffig, professionelle Hilfe für die Begleitung beim Genehmigungsverfahren. Da er solche Verfahren schon von anderen Standorten kannte, kam für ihn nichts anderes in Betracht. Wusste er doch, dass das Tagesgeschäft ihm keine Zeit lassen würde, selbst den Antrag zu schreiben. Zwar würde er als Ansprechpartner für Auskünfte, Informationen und Daten zur Verfügung stehen müssen – schließlich weiß ein betriebsfremdes Unternehmen nichts über die Interna – aber das kostete ihn lange nicht die Zeit, die die eigentliche Antragserstellung erforderte.

Deshalb griff er auch jetzt bei der anstehenden Modernisierung der Anlagen zum Telefon und rief bei Risolva an, um sich wieder die Unterstützung im Genehmigungsverfahren zu holen. Das Projekt »Erstellung BImSchG-Antrag für die OFB GmbH« war damit in guten Händen.

Bei einer ersten Besprechung bekam Herr Pfiffig einen Fragenkatalog, der alle Punkte beinhaltete, über die in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Änderung einer bestehenden Anlage aussagekräftige und verständliche Angaben gemacht werden müssen. Weil die interne Planung schon weit fortgeschritten war, fiel es ihm leicht, die erforderlichen Daten zu liefern.

Er stand mit seinem Dienstleister in engem Kontakt. Die Antragserstellung machte gute Fortschritte. Dem Einhalten des Zieltermins stand nichts im Weg. Bevor die Risolva in die Endfertigung der Antragsunterlagen ging, bekam Herr Pfiffig ein Entwurfsexemplar zugemailt, über das er noch einmal ein prüfendes Auge werfen sollte. Wurden alle Themen richtig dargestellt? Stimmt das Geschriebene mit den betrieblichen Gegebenheiten überein? ...

Vor Herrn Pfiffig lag ein umfangreiches Antragsdokument zur Prüfung. Seite für Seite ging er es durch, fand seine Erläuterungen in der stimmigen Verfahrensbeschreibung wieder und erfreute sich an der strukturierten Gestaltung des Antrags. Dann aber stutzte er. Herrn Pfiffig fiel beim Lesen nämlich auf, dass einer der genannten Einsatzstoffe gar nicht mehr verwendet wird. Im Rahmen der Substitution kam seit einigen Monaten ein weniger gefährlicher Stoff zum Einsatz. Dies wurde offenbar nicht an Risolva kommuniziert. Gut, dass es sich erst um die Entwurfsfassung handelte. Herr Pfiffig schrieb eine E-Mail an die Risolva, mit der Bitte den Stoff noch schnell zu ändern und fügte das aktuelle Sicherheitsdatenblatt an. Mengenmäßig hatte sich nichts geändert, technisch auch nicht, also dürfte das gar kein Problem sein.

Leider war sich Herr Pfiffig nicht über den Umfang der Auswirkungen bewusst, was passiert, wenn so kurz vor dem Ende der Antragserstellung plötzlich neue Stoffe ins Spiel kommen. Der Austausch der Sicherheitsdatenblätter stellt dabei nämlich den geringsten Aufwand dar. Vielmehr können daraufhin im Antrag Änderungen erforderlich sein, zum Beispiel:
  • bei der Beschreibung der eingesetzten Stoffe
  • bei der Beschreibung der durchgeführten Substitutionsmaßnahme
  • bei der Beschreibung der Lagerbedingungen
  • bei der Beschreibung der Anlieferbedingungen ins Werk und an die Verarbeitungsanlage
  • bei der Abfallbetrachtung
  • bei der Betrachtung der Emissionen
  • bei der Betrachtung der Schutzmaßnahmen
  • bei der Betrachtungen des Brandschutzes
  • auf allen Formblättern, die Stoffdaten enthalten
Auch war sich Herr Pfiffig nicht darüber bewusst, dass bei derartig vielen nachträglichen Änderungen die Gefahr besteht, möglicherweise eine Stelle zu übersehen und damit Ungereimtheiten im Antrag stehen zu haben. Aber zum Glück hatte Herr Pfiffig ja mit Risolva jemanden beauftragt, der jahrelange Erfahrung in der Erstellung immissionsschutzrechtlicher Antragsunterlagen besaß. Ihnen gelang es – trotz der umfangreichen Änderungsarbeit - den geplanten Termin zur Antragsabgabe einzuhalten.

Gastbeitrag von Anja Blum
Anmerkung: Sämtliche Namen - außer der der Risolva :-) - sind frei erfunden; gegebenenfalls zutreffende Übereinstimmungen sind absolut zufällig.

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