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22.11.2016

Das Gefahrgutbüro der IHK warnt vor gefälschten ADR-Bescheinigungen

Das Gefahrgutbüro der IHK warnt vor gefälschten ADR-Bescheinigungen
www.istockphoto.com; Aquir
Fahrer von kennzeichnungspflichtigen Gefahrguttransporten müssen im Besitz einer sogenannten ADR-Bescheinigung sein. […] Derzeit gibt es neben dem modernen Checkkartenformat noch ältere orangefarbene Bescheinigungen, die allerdings bis zum 31.12.2017 auslaufen. Bei diesen orangefarbenen Bescheinigungen wurden unlängst Fälschungen festgestellt. Gefahrgutfahrer, die mit einer Fälschung erwischt werden, müssen mit einer Anzeige rechnen.

Das IHK-Gefahrgutbüro empfiehlt allen Transportunternehmen, bei ihren stichprobenhaften Kontrollen der Fahrzeugführer die orangefarbenen Bescheinigungen auf Fälschungsmerkmale hin zu prüfen:
  • Unvollständige oder fragwürdige Ausführung des IHK-Stempels
  • Weniger oder mehr als zwei Fußzeilen
  • Offensichtliche Unkenntnis des Fahrers
Quelle: Wirtschaft Neckar-Alb, November 2016