Kontakt
04.05.2016

Gefährdung ermitteln

Welche Gefährdungen soll ich denn ermitteln, welche gibt es überhaupt?

Um die Gefährdungsbeurteilung mit der nötigen Systematik durchzuführen, ist es essentiell bei der Gefährdungsbeurteilung eine Liste mit Gefährdungen oder sogenannten Gefährdungsfaktoren einzusetzen. Wenn Sie die gesamte Liste (Gefährdungskatalog) systematisch durchgehen, so können Sie sicher sein, keine Gefährdung übersehen zu haben.


Aber Achtung Falle:
Wenn wir bei Kunden die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen moderieren, und den Gefährdungskatalog der ALGEBRA systematisch durcharbeiten, dann kommt es gar nicht selten vor, dass jemand sagt, diese oder jene Gefährdung gäbe es nicht:

  • Bei uns gibt es keine Gefährdung durch Laserstrahlung, wir haben nur Barcodescanner.
  • Bei uns gibt es keine Gefährdung durch Lärm, die BG hat nur 79 dB(A) gemessen.
  • Bei uns gibt es keine Gefährdung durch Vibrationen, wir haben neue Stapler.
  • Bei uns gibt es keine Gefährdung durch zu wenig Bewegungsfreiheit am Arbeitsplatz, wir können die Maschinen nicht einfach umstellen.

Was passiert?

Wer so argumentiert hat schon eine komplette Gefährdungsbeurteilung in seinem Kopf (oder Bauch, oder Geldbeutel) gemacht und präsentieren während des Schritts »Gefährdung ermitteln« bereits das Ergebnis, das die Risikobeurteilung, die Schutzmaßnahmen und die Wirksamkeitsprüfung einschließt. Im letzten Fall ist es vielleicht auch eine Frage der Vogelstrauß-Mentalität 😊

Um dies zu verhindern, fordert der Gesetzgeber vom Arbeitgeber (also den Führungskräften) explizit, in der Gefährdungsbeurteilung zuerst zu ermitteln, ob die Gefährdung überhaupt existiert und erst im zweiten Schritt das Risiko einzuschätzen.

Beispiel: Gefährdung durch Schneiden:

  • Die Gefährdung gibt es im Bürobereich, zum Beispiel an Papier.
  • Die Gefährdung gibt es im Wareneingang, zum Beispiel beim Öffnen von Kartons (am Karton oder Bändern und beim Verwenden von Messern).
  • Die Gefährdung gibt es in der mechanischen Werkstatt beim Umgang mit Spänen oder scharfkantigen Metallteilen.

Zum jetzigen Zeitpunkt spielt nur das Dass eine Rolle, nicht das Wie schlimm.
Wenn Sie allerdings eine Gefährdung tatsächlich ausschließen können, dann will der Gesetzgeber, dass Sie das nachvollziehbar dokumentieren.

Nachvollziehbar heißt ja oder nein! Und dieses Ja/Nein sollte auch in Ihrem Tool zur Gefährdungsbeurteilung ersichtlich sein. Viele Tools haben jedoch in ihrem Übersichtsblatt vor jeder Gefährdung nur ein Kästchen zum Anklicken. Ist dieses Kästchen nicht aktiviert, kann es bedeuten, dass die Gefährdung nicht zutreffend ist. Es kann aber auch bedeuten, dass Sie die Gefährdung vergessen haben zu bewerten.

Letzter Beitrag: Wie viele Gefährdungsbeurteilungen braucht man? Teil II
Nächster Beitrag: Risiko abschätzen Teil I