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05.02.2015

Freigabe von (Gefahr-) Stoffen - Schritte danach

Freigabe von (Gefahr-) Stoffen - Schritte danach

Sie haben im Team einen Konsens gefunden, unter welchen Bedingungen ein (neuer) (Gefahr-) Stoff eingesetzt werden soll. Die Team-Unterschriften bestätigen das. Und wie geht es jetzt weiter?

Sind formale Schritte notwendig, zum Beispiel behördliche Anzeige- oder Erlaubnisverfahren, so müssen diese zuerst eingeleitet werden, bevor innerhalb der vorgesehenen Fristen mit der Verwendung/Lagerung begonnen werden kann.

Der Einkauf weiß ja über die Freigabe und die damit verknüpften Bedingungen Bescheid und kann zu gegebener Zeit die Bestellung ausführen. Parallel gibt es darüber hinaus noch viele Dinge zu tun:

  • Aktualisierung der Ablage für die Sicherheitsdatenblätter
  • Aktualisierung des Gefahrstoffverzeichnisses
  • Aktualisierung der (Gefahrstoff-) Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung einer neuen oder Anpassen einer bestehenden Betriebsanweisung
  • Unterweisung der Mitarbeiter
  • Gegebenenfalls zusätzliche Qualifikation der Mitarbeiter
  • Gegebenenfalls Aktualisierung des Rechtsverzeichnisses
  • Gegebenenfalls Aktualisierung Feuerwehrpläne
  • Gegebenenfalls Aktualisierung der Vorsorgekartei
  • Gegebenenfalls Aktualisierung des Verzeichnisses der Personen, die mit CMR-Stoffen umgehen.
  • Info Betriebsrat

Ich bin sicher, Ihnen fällt - in Abhängigkeit der Einzelfallprüfung - noch eine ganze Reihe anderer Aufgaben ein, die noch zu erledigen sind. Dokumentieren Sie die Erledigung aller notwendigen Aufgaben ebenfalls im Zuge der Freigabe.