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26.01.2017

Förderprogramme divers

Förderprogramme divers
www.istockphoto.com; alexandre17
Information vom BAFA zur Förderung von Energiemanagementsystemen:
Die Förderrichtlinie (Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen vom 20. Dezember 2016 (Fundstelle: BAnz AT 29.12.2016 B1)) wurde vor allem redaktionell überarbeitet. Eine wesentliche inhaltliche Änderung gegenüber der vorhergehenden Richtlinie ist die Streichung des Fördertatbestands der Testierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV. Alle übrigen Maßnahmen wie die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems, die externe Beratung zur Einführung eines solchen, der Erwerb und die Installation von Messtechnik und Software sowie die Schulung von Mitarbeitern zu Energie- bzw. Managementbeauftragten werden weiterhin mit den bereits bekannten Fördersummen gefördert.

Information vom BAFA zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen:
Am 1. Januar 2017 ist die Novelle der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) in Kraft getreten. Anträge, die ab dem 1. Januar 2017 beim BAFA eingehen, werden auf der Grundlage der neuen Richtlinie geprüft und beschieden. Für Anträge, die bis einschl. 31.12.2016 eingehen, gilt die bisherige Kälterichtlinie. Die Novelle bringt einige Änderungen im Antrags- und Verwaltungsverfahren:
  • Ab dem 1. Januar 2017 hängt der Zuschuss nicht mehr von den (förderfähigen) Kosten einer Anlage ab, sondern von der Art der Maßnahme (Neuerrichtung, Voll- oder Teilsanierung), der Art der Anlage, ihrem Kältemittel und ihrer Kälteleistung (Festbetragsförderung).
  • Mit Einführung der Festbetragsförderung wird der Zuwendungsbescheid zukünftig zu Beginn des Verfahrens erteilt. Bisher wurde der Zuwendungsbescheid am Ende des Verfahrens erlassen.
  • Ab dem 1. Januar 2017 darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid dem Antragsteller zugestellt wurde. Bisher dufte mit dem Vorhaben bereits ab Antragseingang begonnen werden, d. h. sobald ein Förderantrag beim BAFA eingegangen war. Als Vorhabenbeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragsvergabe zum Bau oder zur Sanierung einer Kälte- oder Klimaanlage.
Die Einbindung eines Sachkundigen der Kältetechnik in das Antragsverfahren entfällt

Energieeffizienzprogramm Abwärme:

Das KfW-Energieeffizienzprogramm - Abwärem wird gefördert durch das BMWi. Es unterstützt Maßnahmen zur Abwärmevermeidung bzw. -nutzung durch zinsgünstige Darlehen der KfW und durch Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziert werden. Mit dem Programm sollen deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden.