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26.05.2014

Kälteanlagen-Verordnung

Kälteanlagen-Verordnung
www.istockphoto.com; joxxxxjo

Die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 »Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase« wird zum 1.1.2015 durch eine neue F-Gase-VO (Verordnung (EU) Nr. 517/2014 »Verordnung über fluorierte Treibhausgase«) ersetzt.. Ziel ist, die drastische Reduzierung der Verkaufsmengen dieser Stoffe und zwar um 79 % in Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030. Eine erste Reduzierung der Verkaufsmengen soll 2016/2017 einsetzen. Hintergrund ist, dass die in der Verordnung geregelten Stoffe, ein erheblich höheres Treibhauspotenzial haben als CO2.

Es werden Verbote für das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von F-Gasen in bestimmten Produkten (Kühl- und Klimaanlagen, elektrische Anlagen, Schäume, technische Aerosole) in den kommenden Jahren abhängig vom GWP (global warming potential) der verwendeten HFKW eingeführt. Verbote des Inverkehrbringens (Artikel 9, Absatz 1, Anhang III) betreffen unter anderem:

  • Haushaltskühl- und Gefriergeräte mit GWP ≥ 150 ab 1. Januar 2015
  • Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch (hermetisch geschlossen) mit GWP ≥ 2500 ab 1. Januar 2020
  • Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Gebrauch (hermetisch geschlossen) mit GWP ≥ 150 ab 1. Januar 2022
  • Stationäre Kälteanlagen mit GWP ≥ 2500 (außer Anlagen zur Produktkühlung tiefer -50°C) ab 1. Januar 2020
  • Mobile Klimaanlagen (hermetisch geschlossen) mit GWP ≥ 150 ab 1. Januar 2020
  • Einzel-Splitklimaanlagen (unter 3kg Füllgewicht) mit GWP ≥ 750 ab 1. Januar 2025

Für bestehende Anlagen gelten folgende Verbote:

  • Verbot der Verwendung von Kältemitteln mit einem GWP ≥2500 zur Wartung und Instandhaltung von Kälteanlagen mit Füllmengen ab 40 Tonnen (gerechnet in CO2-Äquivalenten) ab 1. Januar 2020.

Verschärft werden auch die verpflichtenden Dichtheitskontrollen:
Anlagen, die ein CO2-Äquivalent von 5 Tonnen und mehr enthalten sind einmal im Jahr auf ihre Dichtheit zu prüfen. Anlagen ab 50 Tonnen CO2-Äquivalent einmal alle sechs Monate und Anlagen ab 500 Tonnen CO2-Äquivalent alle drei Monate.

Schulung und Zertifizierung von Personal wurde ebenfalls verschärft, weshalb zu erwarten ist, dass diese neue F-Gase-Verordnung eine Anpassung der ChemKlimaschutzV nach sich ziehen wird.

Die neue EU-Verordnung wird zum 1. Januar 2015 in Kraft und die Verordnung (EG) 824/2006 außer Kraft treten. Da es sich um eine Verordnung handelt, ist keine Umsetzung in nationales Recht notwendig. Die Verordnung gilt nach Inkrafttreten also sofort verbindlich.

Unser Vorschlag, wie Sie sich jetzt schon auf die Änderungen vorbereiten können:
Ergänzen Sie Ihre Liste der Kälteaggregate mit den verwendeten Kältemittel um die Angabe des GWPs und des CO2-Äquivalents. Dann können Sie leicht ablesen, für welche Anlagen, welche Anforderungen gelten. Zur Info hier das GWP für gängige Kältemittel:

Kältemittel: GWP:
R32    150
R125 3.400
R134a 1.300
R143a 4.300
R407 c (R32, R125 und R134a) 1.990