Kontakt
16.11.2012

Wenn aus Theorie Ernst wird

Ich unterstelle, Sie haben ein betriebliches Notfallmanagement, in dem Sie Notfallmaßnahmen festgelegt haben. Sicherlich enthalten diese Notfallmaßnahmen einerseits Sofortmaßnahmen sowie andererseits Maßnahmen, die (unmittelbar) nach einem Ereignis zu treffen sind. Erfahrungsgemäß beinhalten die letztgenannten die Information diverser Stellen und Personen im Unternehmen oder außerhalb, vielleicht auch die Wiederherstellung des Normalbetriebs, in jedem Fall hauptsächlich organisatorische und technische Maßnahmen.

Haben Sie auch daran gedacht, wie Sie mit Menschen in Ihrem Verantwortungsbereich umgehen, die während des Notfalls ein traumatisches Erlebnis hatten? Zum Beispiel mit ansehen mussten, wie einem Kollegen die Finger abgerissen wurden oder im Außendienst Zeuge eines schweren Autounfalls wurden, vielleicht sogar Erste Hilfe leisten mussten?

Beinhaltet Ihr Notfallmanagement auch nachsorgende Maßnahmen? Und wenn ja, steht nur geschrieben, dass sich der Vorgesetzte darum zu kümmern hat. Doch nur weil jemand Führungskraft ist, weiß er/sie nicht automatisch, wie mit traumatisierten Kollegen/Mitarbeitern umzugehen ist.

Wir schlagen deshalb vor, dass Sie ihr Notfallmanagement in dieser Hinsicht nochmals auf den Prüfstand stellen. Hilfestellung gibt Ihnen ein Leitfaden der DGUV »Trauma - Psyche - Job«. Dieser Leitfaden ist konzipiert für Aufsichtspersonen und bietet Hintergrundinformationen, Definitionen, Checklisten, Handlungshilfen - und letztendlich die entscheidenden nachsorgenden Maßnahmen, die Sie - auf Ihren Betrieb abgestimmt - in Ihrem Notfallmanagement verankert haben sollten.

Ich wünsche Ihnen dennoch, dass Sie davon nie Gebrauch machen müssen.

» Leitfaden »Trauma - Psyche - Job« von der DGUV als PDF herunterladen.