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17.06.2026

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Wer ein Hörgerät trägt und in einem Lärmbereich arbeitet, steckt in einem echten Dilemma. Gehörschutz muss sein. Und die Betonung liegt auf: muss. Denn die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung schreibt Gehörschutz ab einem Tagesdurchschnitt von 85 dB(A) vor. Für Menschen mit Hörminderung greift die Pflicht sogar schon ab 80 dB(A). Gleichzeitig darf ein handelsübliches Hörgerät nicht einfach unter einem Kapselgehörschutz getragen werden: Das Gerät verstärkt weiter den Schall, was den Schutz untergräbt und im schlechtesten Fall selbst zu Gehörschäden führt.

Bislang lösten sogenannte Komplettsysteme dieses Problem. Sie verbinden Hörgerät und Gehörschutz in einer zugelassenen Einheit. Die Auswahl war und bleibt jedoch begrenzt, da jede Produktänderung eine vollständige Neuzertifizierung auslöst. Das IFA hat deshalb ein zweites Verfahren entwickelt: kombinierbare Hörsysteme, bei denen Hörgerät und Ohrpassstück getrennt geprüft und zertifiziert werden. Hörakustiker können dann aus verschiedenen Kombinationen wählen, individuell auf die Person und den Arbeitsplatz abgestimmt. Für Betriebe mit älter werdenden Belegschaften und zunehmendem Fachkräftemangel ist das keine Kleinigkeit: Es ermöglicht, qualifizierte Mitarbeitende mit Höreinschränkung länger arbeitsfähig zu halten.

Eine Übersicht zugelassener Produkte bietet das IFA auf seiner WebsiteQuelle: DGUV-Pressemitteilung vom 4.5.2026