30.07.2018
Der Risolva Infobrief Juli 2018 steht zum Download bereit.

Es geht darin um die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Wichtig: Das gilt auch für diejenigen, die »nur« mit potenziell verkeimten Kühlschmierstoffen oder ähnlich unspektakulären Dingen umgehen. Das bedeutet nun aber nicht, »das ganz große Fass« aufzumachen. Es heißt lediglich, den neuen Aspekt in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und gegebenenfalls als nicht zutreffend einzustufen. Wichtig: So oder so - dokumentieren nicht vergessen!
Bitte beachten Sie das Ende der Anzeigefrist für Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider zum 19.8.2018. Mehr dazu bei den Hintergrundinformationen.
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