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Notfallmanagement

 
02.07.2012

Verbandbuch - was ist mit Datenschutz?

Kürzlich sprach ich beim Audit mit der externen Sicherheitsfachkraft eines Kunden. Wir redeten über die Notwendigkeit von Verbandbucheinträgen und wie man Mitarbeiter dazu bringt, diese Aufgabe ernst zu nehmen. Dabei machte mich die Sicherheitsfachkraft aufmerksam, dass ein klassisches Verbandbuch möglicherweise nicht im Einklang mit dem Datenschutz steht. Kurze Zeit später berichtete der Betriebssanitäter eines anderen Kunden, dass er diesbezüglich direkt aus der Belegschaft angesprochen worden sei.

In unseren Diskussionen fanden wir die Lösung praktikabel, dass man vor Ort einen Abreißblock hat, auf dem jeder seine Eintragungen macht und den Zettel dann in einen Briefkasten wirft. Dieser ist nur befugten Personen zugänglich. So werden die notwendigen Angaben gemacht, können nachvollziehbar archiviert werden und die Daten bleiben gleichzeitig vertraulich.

Ist das bei Ihnen auch ein Thema? Wie haben Sie das gelöst? Oder besteht aus Ihrer Sicht, keine Notwendigkeit zu handeln?
Bitte rufen Sie mich an unter 07123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.
 

Kürzlich sprach ich beim Audit mit der externen Sicherheitsfachkraft eines Kunden. Wir redeten über die Notwendigkeit von Verbandbucheinträgen und wie man Mitarbeiter dazu bringt, diese Aufgabe ernst zu nehmen. Dabei machte mich die Sicherheitsfachkraft aufmerksam, dass ein klassisches Verbandbuch möglicherweise nicht im Einklang mit dem Datenschutz steht. Kurze Zeit später berichtete der Betriebssanitäter eines anderen Kunden, dass er diesbezüglich direkt aus der Belegschaft angesprochen worden sei.

» Weitere Informationen zu Verbandbuch - was ist mit Datenschutz?

04.06.2012

Unfall: Krankenwagen, Taxi, selber fahren?

Diese Frage ist nicht ohne. Was tun, wenn ein Kollege sich verletzt hat, jedoch nicht so schwer, dass ohnehin der Rettungsdienst geholt werden müsste? Nur schnell mal zum Arzt oder ins Krankenhaus - deshalb gleich den Krankenwagen rufen? Da fahr ich schnell selber!

Haben Sie dies in Ihrem Unternehmen eindeutig geregelt? Wenn Sie noch auf der Suche nach einer guten Lösung sind, dann gibt Ihnen ein Artikel in der Zeitschrift der BG ETEM dazu möglicherweise die notwendigen Impulse.

Dort heißt es, kurz zusammengefasst:
Die Entscheidung liegt bei jedem, der Erste Hilfe leistet, unabhängig davon, ob er Ersthelfer ist oder nicht. Es ist also Ermessenssache und maßgebend ist der gesunde Menschenverstand. Eine falsche Entscheidung würde man nur vorgeworfen bekommen, wenn diese unvernünftig und nicht nachvollziehbar gewesen wäre. Versicherungsschutz besteht allerdings für jeden der Hilfe leistet, auch beim Transport eines Verletzten.

Andererseits - und das ist die Rückmeldung von einigen Kunden von uns - ist die Situation nicht immer leicht einzuschätzen. Ein Verletzter, der eben noch einen stabilen Eindruck macht, kann später dennoch kollabieren. Schlecht, wenn das passiert, wenn man mit dieser Person allein im Auto ist. Das ist der Grund, warum manche Unternehmen die klare Direktive vorgeben: »Niemand fährt einen Verletzten selbst.«

Sagen Sie mir, wie Sie das bei sich geregelt haben? Wie sind Ihre Erfahrungen?
Bitte rufen Sie mich an unter 07123 30780 - 22 oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

» etem - Ausgabe 2/2012 - Textil Medienerzeugnisse als PDF herunterladen.
Der entsprechende Artikel steht auf Seite 30.
 

Diese Frage ist nicht ohne. Was tun, wenn ein Kollege sich verletzt hat, jedoch nicht so schwer, dass ohnehin der Rettungsdienst geholt werden müsste? Nur schnell mal zum Arzt oder ins Krankenhaus - deshalb gleich den Krankenwagen rufen? Da fahr ich schnell selber! Haben Sie dies in Ihrem Unternehmen eindeutig geregelt?

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