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19.07.2012

Dieter Hubich ist Ersthelfer

Seit gestern ist Dieter Hubich ausgebildeter Ersthelfer. Damit sind wir unserer Verpflichtung nach § 10 ArbSchG sowie § 26 BGV A1 nachgekommen. Weil aber die gesetzlich notwendige Zahl an Ersthelfern (bei uns: einer) auch nichts bringt, wenn er nicht im Büro ist, haben wir die Ersthelferorganisation mit der von dfm-select gmbh, unseren Vermietern, zusammengeworfen. Nun können beide Firmen mit hoher Wahrscheinlichkeit sicherstellen, dass immer ein Ersthelfer anwesend ist.

Anmerkung am Rande:
Der Nachweis der Ersthelferausbildung war noch nicht trocken, als Dieter Hubich bereits sein neu erworbenes Wissen unter Beweis stellen musste: Der Nachbar im Garten hatte sich mit den Schneiden des Balkenmähers die Fingerkuppe abgeschnitten. Der Notverband, den Dieter Hubich angelegt hatte, wurde von professioneller Seite gelobt und dem Patienten ging es bereits Stunden später schon wieder besser.