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14.07.2026

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen noch bis Ende 2026 möglich

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen noch bis Ende 2026 möglich
www.istockphoto.com; alacatr

Mit der Kälte-Klima-Richtlinie unterstützt das Bundesumweltministerium die Anschaffung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026 und bis dahin können Fördergelder beantragt werden. Die Maßnahmen sind innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Anträge für einen Zuschuss für energieeffiziente stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis 31. Dezember 2026 entgegen.

Das gilt für:

  • Neu- und Ersatzinstallationen von Kälte- und Klimaanlagen und Rückkühlsystemen, insbesondere Kompressionskälte- und Klimaanlagen mit direkter oder indirekter Verdampfung, Sorptions-Kälte- und Klimaanlagen sowie adiabate Verdunstungskühlanlagen;
  • Installation stationärer Wärmepumpen zur Abwärmenutzung;
  • Abhängig von der Kälteerzeugerart sind vielfältige Zusatzförderungen möglich, zum Beispiel Luftkühler, Rückkühler, Speicher, Kühlsoleleitungen sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen. Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Nach Zugang des Zuwendungsbescheids können die bewilligten Maßnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. Genaue Informationen zu den Förderbedingungen sowie Kontaktdaten zur Klärung von Fragen etwa zu Antragstellung, Förderverfahren und Förderfähigkeit erhalten Sie beim BAFA. Quelle: BMUKN vom 15.6.2026