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10.06.2026

Top Eins: Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt

Top Eins: Bei Alleinarbeit nicht auf sich gestellt
www.istockphoto.com; Smederevac

Alleinarbeit sicher gestalten

In produzierenden Unternehmen ist Alleinarbeit keine Ausnahme: Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der regulären Schichtzeiten, Kontrollgänge auf dem Werksgelände, Tätigkeiten in abgelegenen Anlagenteilen – all das sind typische Situationen, in denen Beschäftigte ohne direkte Unterstützung oder Aufsicht tätig sind. Genau hier liegt das Risiko: Entscheidend ist die Erreichbarkeit im Notfall.

Was ist Alleinarbeit?

»Von Alleinarbeit spricht man, wenn Beschäftigte ihre Tätigkeit ohne direkte Unterstützung oder Aufsicht anderer Personen verrichten und keine unmittelbare Hilfe zu erwarten ist«, erläutert Jacqueline Kane, Stellvertretende Sach­gebietsleiterin für Personen-Notsignal-Anlagen bei der BG BAU im Artikel bei Top Eins. Das gilt nicht nur auf weitläufigen Geländeabschnitten, sondern auch innerhalb von Gebäuden – etwa, wenn Personen auf verschiedenen Etagen oder in getrennten Bereichen tätig sind und sich gegenseitig nicht erreichen könnten.

Pflichten der Führungskraft

Gemäß DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« muss die Führungskraft dafür sorgen, dass nach einem Unfall »unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung« veranlasst wird. Die Fürsorgepflicht bleibt auch dann bestehen, wenn Vorgesetzte selbst nicht vor Ort sind. Technische und organisatorische Maß­nahmen müssen sicherstellen, dass ein Notfall rechtzeitig bemerkt wird.

Technische Maßnahmen

Als technische Maßnahme wirksam ist der Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen nach DGUV Regel 112-139. Diese tragbaren Geräte registrieren Lageveränderungen oder Bewegungslosigkeit und lösen automatisch einen Alarm aus, wenn keine Rückmeldung erfolgt. Ergänzend kommen GPS-Tracking, Funkmeldesysteme oder spezielle Notfall-Apps infrage – stets unter Beachtung des Datenschutzes.

Bei kritischer Gefährdung – etwa beim Absturz aus großer Höhe – steht die Alleinarbeit insgesamt infrage. In solchen Fällen muss zwingend eine zweite Person vor Ort sein.

Checkliste: Gefährdung bei Alleinarbeit beurteilen

  • Arbeitsorte, -zeiten und Tätigkeiten klar dokumentieren
  • Kommunikationsmöglichkeiten für Notfälle (telefonisch, technisch oder persönlich) schaffen
  • Verwendung einer Personen-Notsignal-Anlage prüfen
  • Organisatorische Kontrollmechanismen (Kontrollgänge/Meldesysteme) festlegen
  • Rettungskonzept erstellen, das Zuständigkeiten definiert
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen und in Erster Hilfe schulen
  • Psychische Belastungsfaktoren bewerten und Schutzmaßnahmen ableiten

Psychische Belastung nicht vergessen

Wer regelmäßig allein arbeitet, erlebt soziale Isolation, kann Stresssymptome entwickeln oder reagiert in Notlagen zögerlicher. Auch dieser Aspekt muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und durch gezielte Maßnahmen adressiert werden.

Sichere Alleinarbeit ist kein Zufall – sie erfordert eine systematische Gefährdungsbeurteilung, klare Regelungen und eine gelebte Sicherheitskultur. Wo Beschäftigte allein tätig sind, ersetzt gute Planung den unmittelbaren Beistand. Mehr Informationen sowie das Interview mit Frau Kane, finden Sie im Artikel von Mirko Heinemann bei Top Eins.