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09.03.2022

Explosionsschutz: Brennbare Stoffe II

Nebel

Von Nebeln spricht man, wenn Flüssigkeiten versprüht oder verwirbelt werden. Diese können eine Explosionsgefahr darstellen, auch dann, wenn der Flammpunkt der versprühten bzw. verwirbelten Flüssigkeiten ausreichend über der Verarbeitungstemperatur bzw. der Raumtemperatur liegt. Neben der Spritzlackierung kann dies z.B. auch der Fall sein bei Metallbearbeitungsmaschinen mit hohen Vorschub- und Schnittgeschwindigkeiten. Hier kommt es zu einer starken Verwirbelung und Vernebelung des eingesetzten Kühlschmierstoffes. Obwohl die verwendeten Kühlschmierstoffe in der Regel einen Flammpunkt von deutlich über 100 °C , teilweise über 200 °C haben, kann das reaktive Gemisch aus Luft und dem Kühlschmierstoff bei Funkenbildung infolge Werkzeugbruch oder durch glühende Späne und heiße Oberflächen explosionsartig gezündet werden.


Quelle: DGUV-Information 209-026, Abbildung 8, Seite 13

Stäube

Stäube bilden mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphären, wenn der Staub

  • brennbar ist,
  • sehr fein ist (in der Regel sind Korngrößen unter 500 µm (0,5 mm) zündfähig)
  • aufgewirbelt wird und
  • in ausreichender Konzentration in der Luft vorhanden ist (d.h. die Konzentration liegt über der unteren Explosionsgrenze)

Brennbar sind Stäube, wenn sie unter Wärmeentwicklung mit (Luft-)Sauerstoff reagieren d.h. glimmen oder verbrennen können (z.B. Kohlestaub, Holzstaub, Mehl und zahlreiche Metallstäube).

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Dieter Hubich