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12.01.2021

Frist zur Meldung im Marktstammdatenregister läuft zum 31.01.2021 ab

Frist zur Meldung im Marktstammdatenregister läuft zum 31.01.2021 ab
www.istockphoto.com; Blue Planet Studio

Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist für Meldungen im Marktstammdatenregister ab. Bis dahin müssen sich alle Betreiber von bestehenden regenerativen Anlagen, KWK-Anlagen und Stromspeichern dort registriert haben. Derzeit fehlen z. B. noch Meldungen einer sechsstelligen Zahl an PV-Anlagenbetreibern.

Eine Meldepflicht gilt auch für alle stromabnehmenden Unternehmen, die direkt an der Hoch- oder Höchstspannung angeschlossen sind, sowie für alle gasabnehmenden Unternehmen, die direkt mit dem Fernleitungsnetz verbunden sind. Betriebe, die sich nicht bis zum 31.01.2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet wird. Quelle: DIHK