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11.11.2020

BMU und BfS informieren über bevorstehende Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder

BMU und BfS informieren über bevorstehende Ausweisung von Radonvorsorgegebieten durch die Länder
Bild: BGETEM, FG Strahlenschutz

Bis Jahresende weisen die Bundesländer Gebiete aus, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts von 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft für Radon verstärkt zu erwarten sind, sogenannte Radonvorsorgegebiete. Mit Blick darauf haben Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth und Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), über die Wichtigkeit des Schutzes vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon informiert.

Radon ist eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs nach dem Rauchen. Durch das modernisierte Strahlenschutzrecht aus dem Jahr 2018 gelten für das gesamte Bundesgebiet weitreichende Regelungen zum Schutz vor Radon. In Radonvorsorgegebieten gelten höhere Anforderungen für den Radonschutz bei Neubauten und Messpflichten an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss.

Zum Hintergrund:
In Deutschland ist Radon abhängig von der regionalen Geologie sehr unterschiedlich verteilt. Daher regelt das Strahlenschutzgesetz, dass die Länder bis zum Jahresende Radonvorsorgegebiete ausweisen, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind. Das bedeutet nicht, dass in Radonvorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Und auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten können Überschreitungen des Referenzwerts auftreten. In einem Radonvorsorgegebiet ist jedoch die Wahrscheinlichkeit höher als im restlichen Bundesgebiet, dass es zu Überschreitungen des Referenzwerts kommt.

Ob ein bestimmtes Gebäude von Referenzwertüberschreitungen betroffen ist, kann nur durch eine Messung festgestellt werden. Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchführbar. Quelle: BMU 12.10.2020 Pressemitteilung Nr. 179/20 | Strahlenschutz (gekürzt)