27.04.2018
PSA-Verordnung (EU) 2016/425 seit 21.4. in Kraft
Die PSA-Verordnung gilt in erster Linie für das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung. Aber natürlich hat sie auch Auswirkungen auf die Verwendung von PSA.
Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.
Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.
Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV
Interessant für Anwender ist zum Beispiel die Höherstufung von bestimmter PSA. Das betrifft zum Beispiel den Gehörschutz (ab 21.4. in Kategorie III eingestuft.
Nach DGUV Vorschrift 1, § 31, hat der Unternehmer für PSA der Kategorie III den Versicherten die Benutzungsinformation im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln. Das ist im Falle des Gehörschutzes jedoch keine wirkliche Neuerung, denn die TRLV Lärm sieht dies schon seit ihrem Erscheinen im Jahr 2010 vor.
Weitere Informationen zur neuen PSA-Verordnung finden Sie im Artikel »Besser geschützt«, topeins, DGUV
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