13.04.2018
Bußgeldkatalog BetrSichV
Die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen hat der Arbeitgeber zu treffen. Werden im Rahmen der Aufsicht durch die zuständigen Behörden Defizite und Mängel bezüglich der getroffenen Schutzmaßnahmen oder der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, so sind für eine Reihe wesentlicher Verstöße und Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände in § 22 BetrSichV festgelegt worden.
Dazu hat der LASI nun als Hilfestellung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Aufsichtsbehörden einen Bußgeldkatalog zur Verfügung gestellt.
Solche Bußgeldkataloge gibt es bereits zum Fahrpersonalrecht, zum Arbeitszeit-, Jugendarbeitsschutz- und Mutterschutzrecht sowie zur Arbeitsstättenverordnung und Biostoffverordnung. Quelle: LASI, LV 62
Was bringen Ihnen solche Bußgeldkataloge?
Sie können diese zum Beispiel als Compliance Checkliste nutzen:
> Kommt keiner der Tatbestände bei Ihnen im Unternehmen vor? - Super! Sie haben viel Geld gespart.
> Finden Sie Lücken? - Auch super! Dann abstellen und ebenfalls viel Geld sparen!
Weitere News aus dieser Kategorie
Aggressives Fahrverhalten bzw. wie man gelassener ans Ziel kommt
Wie sich schwere Unfälle bei der Instandhaltung vermeiden lassen
Sicherheit bei mobilen Abfallpressen
Gutes Sehen: Brille und Bildschirm richtig abstimmen
Manipulation von Schutzeinrichtungen verhindern