Kontakt
30.07.2014

Leitlinie für Ausgangszustandsbericht

Leitlinie für Ausgangszustandsbericht
Die Europäische Kommission hat Anfang Mai Leitlinien zur Erarbeitung des Berichtes über den Ausgangszustand von Boden und Grundwasser gemäß der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) vorgelegt. Er dient der Beweissicherung des Zustandes von Boden und Grundwasser auf dem Anlagengrundstück zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Nach Stilllegung der Anlage ist der Betreiber verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der im AZB festgehalten worden ist.

Art.22 der IE-Richtlinie sieht vor, dass die EU-Kommission Leitlinien zum Ausgangszustandsbericht herausgibt. Diese sind nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Die Mitgliedstaaten sollen die Leitlinien bei der Umsetzung der IE-Richtlinie verwenden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) bereits eine Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht erstellt, die im vergangenen Herbst veröffentlicht worden ist und sowohl Vollzug als auch Anlagenbetreiber dabei unterstützen soll, den Ausgangszustandsbericht zu erstellen. Die LABO-Arbeitshilfe geht hinsichtlich der Anforderungen an den AZB wesentlich weiter ins Detail als Leitlinien der EU-Kommission. Dennoch enthalten die Leitlinien einige hilfreiche Hinweise, u. a. einen Vorschlag zur systematischen Herangehensweise bei der Vorbereitung eines AZB und eine Checkliste für die Bestandsaufnahme und den Bericht über den Ausgangszustand.
Quelle: DIHK, Eco-Post 6/2014

» Leitlinien zum Ausgangszustandsbericht bei Eur-Lex herunterlagen.