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30.06.2014

Änderung der EnVKV

Änderung der EnVKV
Die EnVKV muss aufgrund des Inkrafttretens neuer produktspezifischer EU-Verordnungen auf Grundlage der Richtlinie 2010/30/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung angepasst werden. Durch die EnVKV ergeben sich laut Bundeswirtschaftsministerium kein direkter zusätzlicher Erfüllungsaufwand bzw. zusätzliche Kosten für Unternehmen.
Quelle: DIHK


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