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16.06.2014

Was ist ein Arbeitsunfall?

Was ist ein Arbeitsunfall?
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Was ist ein Arbeitsunfall?
Ab wann ist es ein Arbeitsunfall?
Ist ein Hexenschuss oder Herzinfarkt am Arbeitsplatz auch als Arbeitsunfall zu sehen?

Kurze Antwort:
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet.


Das heißt:
Es muss ein Unfall vorliegen,
der bei einer versicherten Tätigkeit erfolgte und
die versicherte Tätigkeit muss für den Unfall ursächlich gewesen sein.

zu »Unfall«
Laut § 8 Abs. 1 SGB VII, ist ein Unfall, ein von außen auf den menschlichen Körper einwirkendes, unfreiwilliges Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt.

zu »Versicherte Tätigkeit«
Versicherte Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses verrichtet werden. Zu den versicherten Tätigkeiten zählen aber auch

  • die Wege zur und von der Arbeitsstätte und
  • Tätigkeiten, die dem Erhalt der Arbeitskraft dienen, z.B. der Weg in die Kantine oder zum nächsten Bäcker oder Metzger in der Arbeitspause

In diesem Zusammenhang sind nicht versicherte Tätigkeiten

  • der Aufenthalt in der Kantine oder beim Bäcker,
  • die Raucherpausen,
  • der Aufenthalt auf der Toilette oder
  • Arbeitsunterbrechungen oder Abweichungen vom Arbeitsweg für private Besorgungen oder Erledigungen.


zu »Versicherte Tätigkeit ursächlich für den Unfall«

Entscheidend, ob ein Arbeitsunfall vorliegt oder nicht, ist, dass die versicherte Tätigkeit für den Unfall ursächlich gewesen ist. Mit anderen Worten, ist der Körperschaden (Herzinfarkt) auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen oder ist dieser nur zufällig bei der Arbeit aufgetreten. Die Berufsgenossenschaften erkennen solche Arbeitsunfälle aufgrund dieser "inneren Ursachen" oder Vorerkrankungen nicht an, es sei denn betriebliche Einrichtungen oder Umstände haben zu Art oder Schwere der Verletzung wesentlich beigetragen. Hierfür gibt die BG RCI einige Beispiele:

  • Ein Sturz auf ebenem Fußboden, z. B. wegen eines Herzinfarkts = kein Arbeitsunfall.
  • Ein Sturz infolge eines Herzinfarkts oder infolge eines epileptischen Anfalls von der Leiter mit dadurch bedingten schweren Verletzungen = Arbeitsunfall.
  • Ein Arbeiter wird beim Arbeiten an einer laufenden Maschine ohnmächtig und gerät mit der Hand in die Maschine mit der Folge, dass die Hand amputiert werden muss = Arbeitsunfall

Sollten jedoch äußere Ursachen, wie übermäßig anstrengte Arbeit, Dauerstress oder psychische Belastung am Arbeitsplatz z.B. für einen Herzinfarkt verantwortlich sein, dann liegt ebenfalls ein Arbeitsunfall vor. Dieser Sachverhalt muss in der Regel den Berufsgenossenschaften nachgewiesen werden.