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19.03.2014

Verdunstungskühlanlagen und Legionellen

Aufgrund zweier Schadensfälle in Ulm und Warstein mit Verletzten und Toten plant das BMUB eine Bundes-Immissionsschutzverordnung zu diesem Thema.

Über die IHK Reutlingen haben wir das Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums zugeschickt bekommen, zu dem beteiligte Kreise bis zum 3.4.2014 Stellung nehmen können.

In dem Papier sind die Eckpunkte der geplanten Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen einschließlich Naturzugkühltürmen und Nassabscheidern enthalten.  Die Verordnung soll für alle stationären Anlagen gelten, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder Wasser anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommt und dadurch Aerosole mitgerissen werden und in die Umgebung gelangen können. Geplant ist u. a.:

  • eine Anzeigepflicht des Betreibers gegenüber der Behörde vor Inbetriebnahme
  • die Berücksichtigung technischer Anforderungen (VDI-RL) bei Planung, Konstruktion und Ausführung der Anlage
  • eine Erstinspektion vor Inbetriebnahme durch fachkundige Personen
  • die Erstellung einer Anlagendokumentation
  • die Nichtüberschreitung einer Höchstmenge an Legionellenkonzentration im Kühlwasser
  • die regelmäßige Wartung durch fachkundige Personen sowie
  • Anforderungen an Messung und Überwachung durch eine nach § 29b BImSchG bekannt gegebene Stelle

Quelle: DIHK

» Eckpunktepapier zur Verordnung »Verdunstungskühlanlagen, Nassabscheider und Naturzugkühltürme« als PDF herunterladen.