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06.11.2018

Verantwortung für den Arbeitsschutz

Verantwortung für den Arbeitsschutz
www.istockphoto.com AzmanL

Die BGHM geht in Ihrer Pressemitteilung folgenden Fragen nach:
Wer ist eigentlich für den Arbeitsschutz in einem Unternehmen verantwortlich? Die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der Sicherheitsbeauftragte? Die Beschäftigten selbst oder doch der Unternehmer? Bei diesen Fragen kommen viele ins Grübeln.

Auch das online-Portal »topeins - Das Magazin für Führungskräfte« beschäftigt sich mit dieser Thematik: »Arbeitsschutz ist Chefsache. Manche Führungskräfte wissen das überhaupt nicht, wieder andere rätseln wofür genau und in welchem Umfang sie zuständig sind.«

Beide Artikel lassen keinen Zweifel daran: Verantwortlich sind die Führungskräfte.

Und jetzt die große Frage: Wissen Ihre Führungskräfte, dass sie diese Pflichten haben? Kennen sie sie im Einzelnen?

Für die Einführung in dieser Thematik genauso wie zur Auffrischung bieten wir unsere durch und durch an der Praxis ausgerichtete Schulung »Unternehmerpflichten« an. In der Schulung erfahren die Teilnehmer

  • warum Unternehmerpflichten übertragen werden (sollen).
  • welche spezielle Verantwortung der Unternehmer hat.
  • den Unterschied zwischen Unternehmer- und Beauftragtenpflichten
  • den Unterschied zwischen Planerpflichten und Betreiberpflichten.
  • typische Betreiberpflichten im Verantwortungsbereich der Teilnehmer.
  • dass und warum die Gefährdungsbeurteilung dabei so wichtig ist.
  • welche Konsequenzen es hat, wenn etwas schief geht.
  • wie sie richtig arbeiten, damit sie ›sicher‹ sind.


Dabei dürfen sich die Teilnehmer wie in einer Theoriestunde der Fahrschule fühlen: Sie lernen, was sie zu beachten haben, ohne dass sie en Detail in die Paragrafen eintauchen.