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11.01.2023

Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus

Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus
www.istockphoto.com; JanakaMaharageDharmasena

Brennende Lithium-Ionen-Akkus stellen eine große und nicht berechenbare Gefahr dar. Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) hat daher in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet »Betrieblicher Brandschutz« der DGUV die wichtigsten Stichpunkte in einem zweiseitigen Hinweisblatt zusammengestellt.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass

  • nur Brände von kleineren Lithium-Ionen-Akkus, z. B. aus Arbeitsmitteln wie Bohrschrauber, Laptop etc., unter dem Gesichtspunkt der besonderen betrieblichen Gegebenheiten (siehe Ziffer 1.2 entsprechend der DGUV Information 205-023 »Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung«)
  • und nur von Brandschutzhelfern auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und den festgelegten Maßnahmen bekämpft werden sollten.

Brände mehrerer bzw. größerer Akkus sollen nur durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr gelöscht werden.

Eine weitere wichtige Information ist, dass es voraussichtlich notwendig sein wird, vorab Informationen einzuholen, um die notwendige Vorgehensweise beim Löschen festlegen zu können: In der Schrift wird darauf hingewiesen, dass die technischen Produktdatenblätter bzw. Sicherheitsdatenblätter zum Teil in ihrer Aussagekraft, wie z. B. geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA), geeignete Löschmittel, zu pauschal und nicht eindeutig sind. Daher wird empfohlen, eine gezielte produktbezogene Nachfrage durchzuführen und eine schriftliche Dokumentation anzufordern.

» Sicherheitshinweise

» FBFHB-018 »Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus« Quelle: DGUV