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31.05.2022

Infobrief Mai 2022: Schwerpunkt Abfallrecht (Bioabfälle)

Infobrief Mai 2022: Schwerpunkt Abfallrecht (Bioabfälle)

Der Schwerpunkt der Rechtsänderungen liegt im Abfallrecht und dort vor allem beim Bioabfall. Ja nachdem, ob Ihre Bioabfälle (zum Beispiel aus Kantinen) gewerblich (statt kommunal) entsorgt werden, sollten Sie die Anwendbarkeit der BioAbfV prüfen, weil sich der Anwendungsbereich hinsichtlich des Verbleibs der Bioabfälle erweitert hat.

Geändert wurde auch die CLP-Verordnung im Hinblick auf die 18. Anpassung an den Stand des Fortschritts. Und eine Neufassung der TRBA 200 »Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV« gibt es auch. Diese ist - zumindest im Hinblick auf die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung - auch bei der Bewertung von Verdunstungskühlanlagen, dem Umgang mit Kühlschmierstoffen, Bioabfällen etc. zu berücksichtigen.

Mit Ablauf des 25.5. trat die Corona-ArbSchV außer Kraft. Beachten Sie dazu bitte unsere Anmerkungen.

Im Ausblick geht es u.a. um die Neufassungen der EU-F-Gase- und der EU-Ozonstoff-Verordnung, der Abschaffung der EEG-Umlage sowie um anstehende Änderungen an den TRBS.

Im Kapitel Hintergrundinformationen finden Sie Beiträge u.a. zu

  • Anpassung CO2-Rechner
  • Broschüre Ladungssicherung PKW/Transporter
  • Vernichtung von 3G-Nachweisen
  • Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien
  • Homeoffice, was bleibt nach der Pflicht?
  • Arbeiten von zuhause aus rechtlicher Sicht

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