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27.08.2021

Infobrief August 2021: Es ist der Monat der neuen Rechtsvorschriften

Infobrief August 2021: Es ist der Monat der neuen Rechtsvorschriften

Letztes Mal sprachen wir noch davon, wie ruhig es war. Das war wohl offenbar nur die Ruhe vor dem Sturm. Kurzum: Der Gesetzgeber wartet diesmal mit ziemlich vielen Neuerungen auf, weshalb der Teil 2 des Infobriefs auch gut gefüllt ist.

Und das erwartet Sie:

  • Wie versprochen haben wir die ErsatzbaustoffV aufbereitet und in diesem Zusammenhang auch die ab 2023 geltende BBodSchV.
  • Neu in der GefStoffV sind diverse Paragrafen rund um das Thema Biozide. Und nachdem ja bereits jegliches Desinfektionsmittel unter die Definition eines Biozids fällt, sind die Paragrafen es wert, dass man einen Blick darauf wirft.
  • Mit der Trennung von Herstellerverantwortung und Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen gibt es aktuell die Neufassung des ProdSG und das ganz neue ÜAnlG.
  • Neu ist auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG.
  • Die im letzten Infobrief beschriebenen Änderungen am EEG und dem KWKG sind nun veröffentlicht worden.
  • Und schließlich gab es bei der BetrSichV noch eine Ergänzung zum § 18 Erlaubnisbedürftigkeit und bei der BioStoffV eine Änderung am § 16 zur Anzeigepflicht.

Der »Ausblick« richtet sich auf die HeizkostenV und die Revision der CLP-Verordnung.

Hintergrundinformationen gibt es unter anderem zu folgenden Themen:

  • Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
  • SCIP
  • GDA Gefahrstoff-Check
  • Leitfaden über Betriebsbeauftragte
  • Stellungnahme der BW IHK zur EU-Maschinenverordnung
  • und vielen neuen DGUV Medien

Ja, diesmal ist es besonders dicke gekommen - aber positiv betrachtet können wir sagen: in unseren Jobs geht einem die Arbeit nie aus! 😊

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