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14.02.2020

Umgang mit Sucht im Betrieb

Umgang mit Sucht im Betrieb
www.istockphoto.com; yacobchuk

Sucht ist kein Randproblem der Gesellschaft. Laut Bundesgesundheitsministerium sind 2,6 Millionen Menschen medikamentenabhängig, 1,6 Millionen alkoholabhängig und 600.000 weisen einen problematischen Konsum von Cannabis auf. Viele der Betroffenen haben einen Arbeitsplatz und bringen die Probleme mit in ihre Arbeitswelt.

Ein suchtkranker Mitarbeiter hat mehr Ausfalltage, seine Arbeitsleistung und seine Zuverlässigkeit nehmen ab und die soziale Interaktion mit ihm wird häufig schwierig.

Diese Probleme entstehen nicht erst bei einer manifesten Abhängigkeitserkrankung, auch wiederholter, riskanter Konsum wirkt sich auf das Betriebsklima und die Leistungsfähigkeit aus. Damit ist klar: Suchtprävention und Suchtfolgenmanagement sind betriebliche Aufgaben. Die Führungskräfte müssen darauf vorbereitet sein und geschult werden.

Der Unternehmer muss nach der DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« (§ 7) dafür sorgen, dass »Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen«, sich nicht mit dieser Arbeit beschäftigen. Dies schließt ein, dass der Unternehmer beziehungsweise seine Führungskräfte einschätzen können, ob jemand ein riskantes Konsumverhalten aufweist und dadurch sich und andere gefährdet. Quelle: Prävention Aktuell

Zu diesem Thema finden Sie in der Zeitschrift Wirtschaft Neckar Alb, Ausgabe Oktober 2019 ein Interview mit Hartmut Nicklau vom Diakonieverband Reutlingen »Was Chefs tun können«. Er gibt Anworten auf die drängenden Fragen:

  • Woran zeigt sich süchtiges Verhalten?
  • Was ist der erste Schritt?
  • Wo liegen die Hürden?
  • Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht aus?
  • Wie kann ein erstes Gespräch aussehen?
  • Sollte man mit Kosequenzen drohen?

Noch mehr Informationen finden Sie im Leitfaden »Alkohol am Arbeitsplatz - eine Praxishilfe für Führungskräfte« der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. und der Barmer GEK.

Aktuell ist auch noch die Neufassung der DGUV Information 206-009 »Suchtprävention in der Arbeitswelt - Handlungsempfehlungen« erschienen.