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30.10.2019

Traumabewältigung nach einem schweren Arbeitsunfall: Es kann jeden treffen

Traumabewältigung nach einem schweren Arbeitsunfall: Es kann jeden treffen
www.istockphoto.com; Victor_Tongdee

Viele Arbeitsunfälle ziehen kleinere Verletzungen, vielleicht auch Knochenbrüche nach sich. Nicht angenehm, aber in der Regel gut heilbar und für den Betroffenen und die Kollegen ohne weitere Folgen. Manche Arbeitsunfälle jedoch enden weniger harmlos, wenn etwa ein Körperteil amputiert werden muss oder es gar Tote zu beklagen gibt. Mit ansehen zu müssen, wenn ein Kollege schwer verunfallt, kann beim Augenzeugen ein schweres Trauma auslösen. Ein solcher »psychischer« Arbeitsunfall macht ihn schnell zu einem Fall für den Psychologen oder Psychiater. […]

Wie viele Menschen jedes Jahr nach beruflichen Schicksalsschlägen oder als indirekt Beteiligte traumatisiert werden und behandelt werden müssen, lässt sich anhand der Zahlen des Netzwerks Psychotherapie der DGUV benennen: Im Jahr 2016 wurde in mehr als 6.800 Fällen eine psychotherapeutische Versorgung von Versicherten mit psychischen Folgen nach Arbeitsunfällen sichergestellt. Fest steht auch, dass die meisten Menschen laut Experten im Laufe ihres Lebens mindestens ein traumatisches Erlebnis haben. […]

Prinzipiell kann jeder am Arbeitsplatz mit solch einer belastenden Situation konfrontiert werden. Ein persönlich erlittener schwerer Arbeitsunfall, das schockierende Miterleben eines solchen, der tödliche Herzinfarkt eines Kollegen. [...]

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen empfehlen […], möglichst alle bei einem Arbeitsunfall Beteiligten zu erfassen und vorsorglich zu melden, um auch später noch die Versicherten identifizieren zu können, die eine psychotherapeutische Hilfe benötigen. […]

Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist ein Arbeitsunfall ein Unfall, den die versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Darüber hinaus gilt: „Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.« Auch Arbeitsunfähigkeit infolge einer schweren psychischen Belastung fällt damit unter diese Definition. Depressionen, Angstzustände oder eine posttraumatische Belastungsstörung sind also mitversichert. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fungiert dabei als verantwortlicher Träger. Die Personalabteilung jedes Arbeitgebers kann darüber Auskunft geben, welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse verantwortlich ist. Quelle: Prävention Aktuell (stark gekürzt).