Kontakt
08.11.2019

Ausblick: Verbote des Inverkehrbringens ab 1.1.2020 für bestimmte Kälte-/Klimaanlagen etc

Ausblick: Verbote des Inverkehrbringens ab 1.1.2020 für bestimmte Kälte-/Klimaanlagen etc
www.istockphoto.com; joxxxxjo

Ab 1.1.2020 gelten Beschränkungen für das Inverkehrbringen für folgende Anlagen:

  • Kühlgeräte und Gefriergeräte für die gewerbliche Verwendung (hermetisch geschlossene Einrichtungen) die HFKW mit einem GWP von 2.500 oder mehr enthalten.
  • Ortsfeste Kälteanlagen, die HFKW mit einem GWP von ≥ 2.500 und eine Füllmenge von ≥ 40 t CO2-Äquivalent, außer Einrichtungen, die für Anwendungen zur Kühlung von Produkten auf unter - 50 °C bestimmt sind.
    Hinweis: Bis zum 1.1.2030 darf allerdings für die Wartung oder Instandhaltung bestehender Anlagen aufbereitetes oder recyceltes F-Gas eingesetzt werden, das bestimmte Bedingungen erfüllen muss. Stellen Sie sicher, dass Ihr Serviceunternehmen dies rechtskonform umsetzt.

  • Bewegliche Raumklimageräte (hermetisch geschlossene Systeme, die der Endnutzer von einem Raum in einen anderen bringen kann), die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten.

Bezug: Artikel 11 Absatz 1 i.V.m. Anhang III und Artikel 13 der Verordnung (EU) 517/2014

Sie haben mittlerweile sicherlich eine Liste mit Kälte-/ Klimaanlagen oder anderen Anlagen, die F-Gase enthalten, in der Sie auf einen Blick sehen, welche Anlagen davon betroffen sind.