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09.05.2019

Warum führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen durch? - Und warum SIE es dennoch tun sollten.

Warum führen Betriebe keine Gefährdungsbeurteilungen durch? - Und warum SIE es dennoch tun sollten.

Arbeitgeber/-innen sind durch das Arbeitsschutzgesetz von 1996 verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Betrieb auf Gefährdungen für die Beschäftigten hin zu beurteilen und so Umfang und Anforderungen an erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu bestimmen. Die Ergebnisse der repräsentativen Betriebsbefragung 2015 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) belegen demgegenüber, dass nur rund die Hälfte der Betriebe angibt, derartige Beurteilungen durchzuführen. Warum die andere Hälfte der Betriebe keine Beurteilungen durchführt, ergibt sich ebenfalls aus den Daten der Befragung. Quelle: BAuA

Als Beispiel:

  • 81 % der Unternehmen ohne Gefährdungsbeurteilung gaben an, dass sie keine nennenswerten Gefährdungen hätten.
  • 88 % der befragten Produktionsbetriebe gaben an, dass Mitarbeiter die Sicherheitsdefizite ohnehin selbst erkennen, melden oder beseitigen.
  • 40 % sahen in der Gefährdungsbeurteilung keinen oder geringen Nutzen.

Zu 1. Erst bei der Gefährdungsbeurteilung erkennt man und dokumentiert nachvollziehbar, wie hoch die Gefährdungen tatsächlich sind. Denn »Gefährdungsbeurteilung machen« und »Schutzmaßnahmen ableiten« sind zwei Paar Stiefel. Schön wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Gefährdung gering ist, dann kommt man ja vielleicht mit wenigen Schutzmaßnahmen aus. Und falls sie ergibt, dass die Gefährdung doch nicht so ohne ist, wie gedacht, dann kann man gezielt eingreifen.

Zu 2. Wenn Mitarbeiter im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht auf Mängel hinweisen, so zeugt das von ihrem großen Sicherheitsbewusstsein. Verpflichtet, Mängel abzustellen, sind jedoch die Führungskräfte, denn die verfügen notfalls auch über das dafür notwendige Budget und die Weisungsbefugnis. Und auch wenn alle offensichtlichen Sicherheitsmängel durch die Mitarbeiter beseitigt sind, gibt es u.U. immer noch Restgefährdungen, die in der Gefährdungsbeurteilung von der Führungskraft zu dokumentieren sind.

Zu 3. Und was die Einschätzung über den mangelnden Nutzen angeht: Die ganz persönliche Absicherung der Führungskraft müsste Nutzen genug sein. Siehe dazu auch den Beitrag und die Anmerkung unten zu »Noll Toleranz bei Manipulation«.

Und falls ihnen die Tools, die es so auf dem Markt gibt, zu sperrig, kompliziert oder unübersichtlich sind, dann hilft vielleicht das Arbeiten mit ALGEBRA :-)