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17.05.2019

DIHK-Merkblatt zur Abgrenzung von Strommengen Dritter

DIHK-Merkblatt zur Abgrenzung von Strommengen Dritter
Quelle: IHK Lippe

Der DIHK hat ein Merkblatt mit vielen Fallbeispielen erstellt, das sich mit der Abgrenzung von Drittstrommengen befasst. Damit müssen sich alle Unternehmen beschäftigen, die Privilegierungen beim Strompreis in Anspruch nehmen (Eigenversorgung, besondere Ausgleichsregel, netzseitige Umlagen). Mit dem Energiesammelgesetz, das Ende 2018 in Kraft trat, wurden die Regelungen ins EEG aufgenommen. Bei Nichtbeachtung drohen Rückzahlungen von Ermäßigungen auf Umlagen.

Das Merkblatt gibt Hinweise, wann es sich überhaupt um eine Drittstrommenge handelt, die abgegrenzt werden muss. Zudem gibt es eine Hilfestellung, wann gemessen werden muss und wann geschätzt werden darf. Quelle: DIHK über IHK Lippe