Kontakt
23.11.2018

Schritt für Schritt zum BImSchG-Genehmigungsantrag

Schritt für Schritt zum BImSchG-Genehmigungsantrag

Sie beabsichtigen, eine nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtige Anlage zu betreiben bzw. ihre genehmigte Anlage wesentlich zu ändern. Für die Erstellung des dazu erforderlichen Genehmigungsantrages beauftragen Sie keinen Dienstleister, der sich damit auskennt, sondern Sie erledigen das selber.

 

Gehen Sie dabei nach folgenden Schritten vor:

  • Definieren Sie das geplante Vorhaben. Ordnen Sie es der relevanten Anlagennummer gemäß 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV) zu.
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Genehmigungsbehörde. Auf dieser Behördenkonferenz stellen Sie Ihr Vorhaben vor.
  • Bereiten Sie sich auf diese Vorantragskonferenz gut vor.
  • Binden Sie Gutachter und gegebenenfalls ein Architektur-/Planungsbüro in das Antragserstellungsverfahren ein.
  • Die Antragserstellung beginnt mit dem Sammeln von Daten. Was Sie alles brauchen, steht in der 9. BImSchV. Eine detallierte Aufstellung finden Sie auch in unserer Checkliste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Erforderliche Informationen und Daten«.
  • Wenn die Entwurfsfassung fertig ist, prüfen Sie alle Angaben auf Stimmigkeit.
  • Nach der innerbetrieblichen Freigabe des Antragsentwurfes vereinbaren Sie mit den Behördenmitarbeitern einen Termin zur Besprechung des Antragsentwurfs.
  • Steht die Endfassung, können Sie die Antragsunterlagen einreichen - elektronisch und/oder Mehrfertigungen in Papierform, ganz so, wie es die Behörde gerne hätte.

Wie geht es weiter?

  • Die Behörde prüft Ihre Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Dafür haben die Behördenmitarbeiter einen Monat Zeit.
  • Ist die Vollständigkeit festgestellt, bekommen Sie nach weiteren drei Monaten den Genehmigungsbescheid, wenn Ihr Vorhaben in einem einfachen Verfahren beschieden wird. Sieben Monate hat die Behörde Zeit, wenn es sich um ein förmliches Verfahren handelt, bei dem die Antragsunterlagen einen Monat öffentlich ausgelegt werden.

Weitere Informationen:
» Checkliste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Vorgehen bei der Erstellung eines Antrags«
» Checkliste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Erforderliche Informationen und Daten«
» Link-Liste »Antrag/Anzeige nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Wo finde ich die offiziellen Formulare?«

Wenn Ihnen das Tagesgeschäft keine Zeit lässt, selbst den Antrag zu schreiben, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Sie stehen uns dann als Ansprechpartner für Auskünfte, Informationen und Daten zur Verfügung, aber das kostet Sie lange nicht die Zeit, die die eigentliche Antragserstellung erfordert. Ihr Ansprechpartner ist Anja Blum (E-Mail).