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03.11.2017

Naturschutzrechtliche Belange im laufenden Betrieb

Naturschutzrechtliche Belange im laufenden Betrieb
www.istockphoto.com; reptiles4all
Naturschutz ist für viele ein Thema, das bei Betriebserweiterungen bzw. Erwerb oder Erschließung von Standorten ins Bewusstsein rückt und gegebenenfalls zu Maßnahmen führen kann. Allerdings können Betreiber auch im laufenden Betrieb von Naturschutzbelangen betroffen sein. 

Zum einen, lohnt ein Blick in die vorhandenen Genehmigungsbescheide. Dort finden sich gelegentlich naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen.
> Im Rahmen Ihres Auflagencontrollings sollten diese jedoch bereits ausreichend berücksichtigt sein, denn das Nichteinhalten von Nebenbestimmungen kann Ordnungswidrigkeiten, gegebenenfalls Strafen oder sogar eine Betriebsstilllegung zur Folge haben.

Haben Sie Brachflächen auf dem Betriebsgelände, so können sich dort besonders oder streng geschützte Pflanzen und Tiere* ansiedeln. Eine industrielle Nutzung dieser Flächen ist damit nicht mehr ohne weiteres möglich.
> Behalten Sie also brachliegende Flächen im Auge und beseitigen Sie regelmäßig die Vegetation in einem frühen Stadium.

Planen Sie, Gebäude abzureißen oder zu sanieren? In diesem Fall kann ebenfalls das BNatSchG greifen. Geschützte Arten können z.B. vorkommen in Dächern, Mauervorsprüngen, Verkleidungen, Fassaden, Rollläden, Naturkellern.
> Ziehen Sie gegebenenfalls frühzeitig ein Gutachterbüro hinzu, das relevante Gebäude auf vorhandene Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten besonders oder streng geschützter Tierarten* untersucht. Falls Sie geschützte Arten/Lebensstätten entdecken, stimmen Sie die Maßnahmen mit der unteren Naturschutzbehörde ab.
 
Quelle: Vortrag von Dr. Malte Kohls, BBG und Partner, anlässlich der 21. Fresenius Fachtagung »Praxisforum für Umweltbeauftragte«, 19. und 20. September 2017 in Köln

* Artenschutzrechtlich besonders geschützt sind Tiere und Pflanzen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen und sogenannte Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie.