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03.09.2018

Neuer Entwurf TA Luft

Neuer Entwurf TA Luft
www.istockphoto.com; ErikdeGraaf

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen neuen Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) veröffentlicht. Darin werden zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 einige Änderungen deutlich. Der Entwurf dient nicht einer erneuten Anhörung von Verbänden, sondern wird mit beteiligten Ministerien für eine mögliche Kabinettsbefassung abgestimmt.

Im Vergleich zum Referentenentwurf aus dem Jahr 2016 sind dem DIHK folgende Änderungen aufgefallen:

  • 3.4: Berücksichtigung der möglichen Genehmigungspflicht einer störfallrelevanten Änderung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 oder § 16a BImSchG
  • 4.6.1.1: Höhere Bagatellmassenströme für Schwefeloxide und Stickstoffoxide (15 kg/h) (von 1,4 bzw. 1,6 kg/h im Referentenentwurf jedoch 20 kg/h nach aktueller TA Luft)
  • 4.8: Nach einem neuen Anhang 8 müssen Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung durch Stickstoff- oder Schwefeldepositionen geprüft werden. Der Schutz empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Stickstoffdepositionen außerhalb der Gebiete wandert unverändert in den Anhang 9.
  • 4.8: Präzisiert wird die Definition für Bioaerosole als »im Luftraum befindliche Ansammlungen von Partikeln, denen Pilze, deren Sporen, Konidien oder Hyphenbruchstücke oder Bakterien, Viren oder Pollen oder deren Zellwandbestandteile und Stoffwechselprodukte anhaften oder die diese beinhalten.«
  • 5.2.6: Anforderung an die Dichtheit von Rührwerken, Flanschverbindungen und Absperr- oder Regelorgane (Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen Stoffen) wurden an vielen Stellen überarbeitet.
  • 5.3.3.2: Die »Soll-Bestimmung« einer kontinuierlichen Messung von Emissionen staubförmiger anorganischer Stoffe der Klasse II (bspw. Blei und Nickel) oder schwer abbaubarer, leicht anreicherbarer und hochtoxischer organische Stoffe (u.a. Dioxine, Furane und polychlorierten Biphenyle) wird nun als Prüfauftrag formuliert.
  • 5.4: In besonderen Regelungen für bestimmte Anlagenarten wurden verschiedene Änderungen insbesondere bspw. für Holzfeuerungsanlagen, Raffinerien sowie Biogasanlagen vorgenommen.

Der aktuelle Referentenentwurf vom Juli 2018 kann auf der Seite des BMU heruntergeladen werden. Quelle: DIHK