30.05.2018
Der Risolva Infobrief Mai 2018 steht zum Download bereit.
Runderneuert kommen die beiden Technischen Regeln TRBS 1111 »Gefährdungsbeurteilung« und ASR 2.2 »Maßnahmen gegen Brände« daher.
Die TRBS 1111 enthält keine neuen Pflichten, konkretisiert aber die oft allgemein gehaltenen Pflichten aus der BetrSichV. Die Neufassung ist damit wesentlich ausführlicher als die Vorgängerversion.
Die Anforderungen der Neufassung der ASR 2.2 sind nicht so unterschiedlich von der Vorgängerversion. Dennoch mag es sinnvoll sein, sich die ASR vorzunehmen, um nochmals systematisch zu überprüfen, ob die Anforderungen umgesetzt sind.
Gänzlich neu ist die ASR A3.7 »Lärm«. Hier geht es jedoch nicht um Lärmbereiche, sondern um die Bereiche, bei denen der Schallpegel UNTER 80 dB(A) liegt. Die ASR adressiert vor allem die Problematik von extra-auralem Lärm, also physiologische, psychische und soziale Wirkungen von Schall auf den Menschen, die nicht das Gehör betreffen, sondern sich vielmehr in Stress äußern
Der Ausblick geht diesmal auf den Verordnungsentwurf über mittlere Feuerungsanlagen.
Die TRBS 1111 enthält keine neuen Pflichten, konkretisiert aber die oft allgemein gehaltenen Pflichten aus der BetrSichV. Die Neufassung ist damit wesentlich ausführlicher als die Vorgängerversion.
Die Anforderungen der Neufassung der ASR 2.2 sind nicht so unterschiedlich von der Vorgängerversion. Dennoch mag es sinnvoll sein, sich die ASR vorzunehmen, um nochmals systematisch zu überprüfen, ob die Anforderungen umgesetzt sind.
Gänzlich neu ist die ASR A3.7 »Lärm«. Hier geht es jedoch nicht um Lärmbereiche, sondern um die Bereiche, bei denen der Schallpegel UNTER 80 dB(A) liegt. Die ASR adressiert vor allem die Problematik von extra-auralem Lärm, also physiologische, psychische und soziale Wirkungen von Schall auf den Menschen, die nicht das Gehör betreffen, sondern sich vielmehr in Stress äußern
Der Ausblick geht diesmal auf den Verordnungsentwurf über mittlere Feuerungsanlagen.
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